„DIE HONORARE SIND FREI VEREINBAR, ABER VORHERSEHBAR UND IN VOLLER TRANSPARENZ FÜR DEN MANDANTEN FESTGELEGT."
Das Honorar wird zwischen Anwalt und Mandant in einer Honorarvereinbarung beim ersten Termin festgelegt. Zur Bestimmung des Honorars verwendet die Kanzlei berufsübliche Kriterien: die finanzielle Situation des Mandanten, die Schwierigkeit der Sache, die entstandenen Kosten, das Ansehen des Anwalts sowie den Zeitaufwand. Je nach Auftrag kann die Vergütung als Pauschalhonorar, nach Zeitaufwand oder als Grundhonorar mit erfolgsabhängiger Komponente vereinbart werden. Bei Immobilienverkäufen kommen die gesetzlich geregelten Vollstreckungskosten hinzu, die vom betreibenden Gläubiger vorgestreckt und vom Ersteher erstattet werden.
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