Die Kanzlei führt regelmäßig streitige und einvernehmliche Scheidungsverfahren. Das französische Recht kennt vier Scheidungsarten: einvernehmliche Scheidung — heute durch privatschriftliche, von Anwälten gegengezeichnete und beim Notar hinterlegte Vereinbarung möglich (Art. 229 Code civil) —, Scheidung wegen Verschuldens, wegen Annahme des Scheiterns der Ehe und wegen endgültiger Zerrüttung. Die Kanzlei ist zudem auf die gerichtliche Versteigerung (licitation) ungeteilten Vermögens spezialisiert, um nacheheliche oder erbrechtliche Gemeinschaften auseinanderzusetzen: Niemand ist verpflichtet, in der Gemeinschaft zu verbleiben (Art. 815 Code civil). Ein vereinfachtes Verfahren besteht, wenn Miteigentümer mit mindestens 2/3 der Rechte ihren Willen vor dem Notar erklären; andernfalls ist eine Teilungsklage gegen alle Miteigentümer zu erheben, mit strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen (Art. 1360 CPC). Die Versteigerung erfolgt vor Gericht, Gebote werden durch einen Anwalt abgegeben.
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